05 · Sicherheit

Insolvenzabsicherung

In Österreich gibt es keinen Sicherungsschein so wie in Deutschland. Allerdings unterliegen wir auch in Östereich der europäischen Verordnung zur Pauschalreise. Gemäß dieser EU-Pauschalreiserichtlinien (Art. 17 und 19) besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen oder Bankgarantie zu hinterlegen, welche für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters dem Reisenden seinen allfälligen Schaden aus dem Verlust seiner Anzahlung oder aus Aufwendungen für die insolvenzbedingte Rückreise aus seinem Urlaubsort abdeckt.

Als Reiseveranstalter müssen wir im gesetzlich vorgeschriebenen Veranstalter-Verzeichnis (GISA) registriert sein. Damit einher geht die Bestätigung, dass wir eine Insolvenzabsicherung nach den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen haben. Diese Versicherung wird jährlich durch das Ministerium geprüft.

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung sowie der abgeschlossenen Insolvenzabsicherung der Silvertip Tours Gmbh finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 21324567 (unter SUCHE NACH GEWERBE).

Information zur Pauschalreiseversicherung gemäß Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302

Veranstalter: SILVERTIP TOURS GMBH, Eintragungsnummer 2015/0010 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters SILVERTIP TOURS GMBH abgesichert.

Der Versicherer stellt für den obenstehenden Reiseleistungsausübungsberechtigten gegenüber den Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden:

  • die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt,

  • die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - im Fall der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen - des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und

  • Gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.

Garant oder Versicherer ist die Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien.

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler:

Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H.

Hietzinger Hauptstraße 35/DG

1130 Wien

+43 1 969 04 40

vorzunehmen.